Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juni 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541/20) vorgelegt.
Die katholische Kirche begrüßt, dass das Ministerium nunmehr das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen eröffnet hat und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes