Digitalisierung
November 2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die uns eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Rahmen der Befassung der (Erz)Diözesen mit dem Referentenentwurf haben wir besonders auf Ihre zweite Frage im Anschreiben hingewiesen, weil auch die (Erz]Diözesen und Kirchengemeinden sonstige Träger öffentlicher Belange sein können. Sie fragen an, ob es weiterhin notwendig ist, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer Veröffentlichung im Internet elektronisch zu benachrichtigen sind, oder ob diese Vorgabe entfallen kann. Sie verweisen insofern auf die geplante Regelung in § 3 Absatz 2 Satz 7 Gesetzentwurf.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren