Juni 2020

Stellungnahme zur Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes

Wir begrüßen die Einleitung eines Dialogprozesses über eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz bzw. ein legislatives Schutzkonzept im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Nichtigkeit des strafbewehrten Verbotes geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung und bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus Sorge um den Menschen setzen sich die Kirchen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – bis zuletzt geschützt wird und dem Sterbenden ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Die flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender muss dabei ebenso im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen wie die Hilfe und Begleitung für Menschen in anderen Lebenskrisen.

Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes