Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schlägt die Streichung des § 219a StGB vor. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll künftig nicht mehr besonderen, sondern den allgemeinen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sowie dem Standesrecht der Ärzteschaft unterliegen. Durch die Liberalisierung der öffentlichen Information und Möglichkeiten zulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden.
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) (BT-Drs. 20/1635) u.a.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches: Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (BT-Drucksache 20/1635 vom 2. Mai 2022)