Ziel des Entwurfs ist es, diverse Verfahrensabläufe im Personenstandswesen und Regelungen zu optimieren und insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 den elektronischen Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsleistungen zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, sollen Prozesse digital bereitgestellt und nach dem vom OZG vorgesehenen „Once-Only-Prinzip“ auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichtet werden.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften