Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (GE) soll neue bundeseinheitliche Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts schaffen. Die Regelungsvorschläge beruhen auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und einem auf dieser Grundlage erstellten Diskussionsentwurf.
Sowohl im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als auch im Diskussionsentwurf wurde angestrebt, dass auf dem Staatskirchenrecht beruhende Rechte des kirchlichen Stiftungswesens durch die geplanten Änderungen nicht eingeschränkt werden sollen. Wir begrüßen diese Absichtserklärung. Aus unserer Sicht werden jedoch von dem GE die staatskirchenrechtlichen Besonderheiten des kirchlichen Stiftungswesens nicht ausreichend beachtet.
Über die Regelungsvorschläge des Diskussionsentwurfs hinaus sieht der vorliegende GE die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters auf Bundesebene vor. Gegen die Einführung des beabsichtigten zentralen Stiftungsregisters auf Bundesebene haben wir Bedenken.