Aktuelle Stellungnahmen

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag - Mai 2023

Der Referentenentwurf schafft für Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nicht übereinstimmt, neue Regelungen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Register zu ändern. Die Regelungen des Transsexuellengesetzes  (TSG), nach  denen  dies  schon  bisher für  transgeschlechtliche Personen und nicht binäre Personen möglich war, standen, soweit sie nach der Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts noch galten, stark in der Kritik. Wir begrüßen, dass das TSG abgelöst wird und der Referentenentwurf auf die Nöte und Kritik von Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nicht übereinstimmt, reagiert.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Mai 2023

Für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes und die Ge- legenheit zur Stellungnahme möchten wir danken. Der Referentenentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die deutschlandweite Mitteltemperatur im Flächenmittel von 1881 bis 2021 nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes um 1,6 °C und damit deutlich stärker als im welt- weiten Durchschnitt angestiegen ist und die Folgen dieser Erwärmung für Mensch, Tier, Natur und Umwelt immer deutlicher erkenn- und spürbar werden. Wegen ihrer dichten Bebauung und großen Bevölkerungszahl, ihrer oft ungeschützten Lage, spezifischer Infrastruktur und starker Versiegelung sind dabei städtische Strukturen in Bezug auf klimawandelbedingte Ereignisse wie Hitze, Trockenheit und Starkregen besonders verletzlich. Aber auch ländliche Regionen und die im Schwerpunkt dort stattfindende Nahrungsmittelproduktion sind von Hitze, Trockenheit und Überflutungen bedroht.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zu einer Verordnung und zu einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung - März 2023

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für Heimat
und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und zum Referentenentwurf einer Ver-
ordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung zu nehmen. Aufgrund der Kürze
der für die Stellungnahme zur Verfügung stehenden Zeit verweisen wir auf die Stellungnahme des
Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland. In Ergänzung möchten wir aber auf fol-
gende Punkte gesondert aufmerksam machen: 

 

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Stellungnahme zum Vorschlag einer VO des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkenntung von Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europ. Elternschaftszertifikats - März 2023

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die nachstehenden Anmerkungen zum Vorschlag für eine Verodnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats (VO-Entwurf) noch bei den derzeitig stattfindenden Beratungen des VO-Entwurfs berücksichtigen würden.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zu drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz und zum Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen - November 2022

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt. Ein prozedurales Schutzkonzept, das das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zu regeln nahelegt, muss jedenfalls die Balance von Autonomie und Verantwortung, von Freiheit und Fürsorge, von Individualität und einem Leben in Beziehung so wahren, wie es für ein humanes Zusammenleben erforderlich ist. Es muss daher auch den vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Gefahren, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, Rechnung tragen und der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt.

 

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