Archiv der Stellungnahmen

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Suizidassistenz
November 2022

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt. Ein prozedurales Schutzkonzept, das das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zu regeln nahelegt, muss jedenfalls die Balance von Autonomie und Verantwortung, von Freiheit und Fürsorge, von Individualität und einem Leben in Beziehung so wahren, wie es für ein humanes Zusammenleben erforderlich ist. Es muss daher auch den vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Gefahren, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, Rechnung tragen und der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt.

 

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Deutschen Caritasverbands
zu

drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
November 2022

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) [im Folgenden: EWPBG-E] möchten wir danken. Angesichts der sehr kurzen Frist werden wir nur zu einem Aspekt des EWPBG-E Stellung nehmen und behalten uns vor, unsere Ausführungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum

Referentenentwurf einer Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme

Steuern
November 2022

1. Zu Randnummer 10
Randnummer 10 S. 2 enthält die Einschränkung, dass die in den Randnummern 13 ff. aufgeführten Methoden zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nicht anzuwenden sind, wenn „die Ermittlung der Verwendungsverhältnisse nach den allgemeinen Grundsätzen im Einzelfall ohne besondere Schwierigkeiten möglich“ ist. Die Abgrenzung, ob „besondere Schwierigkeiten“ vorliegen oder nicht, könnte in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Wir regen an, den unbestimmten Begriff „besondere Schwierigkeiten“ näher zu erläutern.

Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines BMF-Schreibens zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Digitalisierung
November 2022

Vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die uns eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Rahmen der Befassung der (Erz)Diözesen mit dem Referentenentwurf haben wir besonders auf Ihre zweite Frage im Anschreiben hingewiesen, weil auch die (Erz]Diözesen und Kirchengemeinden sonstige Träger öffentlicher Belange sein können. Sie fragen an, ob es weiterhin notwendig ist, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer Veröffentlichung im Internet elektronisch zu benachrichtigen sind, oder ob diese Vorgabe entfallen kann. Sie verweisen insofern auf die geplante Regelung in § 3 Absatz 2 Satz 7 Gesetzentwurf.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Klimaschutz
Oktober 2022

Wir begrüßen die Vorlage des Entwurfs eines Aktionsprogrammes Natürlicher Klima schutz. Als Kirchen ist uns die Bewahrung der Schöpfung ein we sentliches Glaubensanliegen und Handlungsauftrag. Wir streben an, die Umsetzung von Nachhaltigkeit mit modernen und mit jahrhundertealten Konzepten voranzubringen, zu einem Umdenken über den Eigenwert von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen beizutra gen, den öko-sozialen Wertewandel zu fördern und Impulse für Regeländerungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu setzen. Letztlich bedarf es eines grund legenden Kultur- und Wertewandels in den Gesellschaften, in dem Achtsamkeit gegen über der Schöpfung und das Nachdenken über den Wert des Lebens jenseits von Wachs tum und Konsum an Bedeutung gewinnen.

 

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum

Entwurf eines Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Asyl
Oktober 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für Heimat für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren Stellung zu nehmen. Aufgrund der Kürze der für die Stellungnahme zur Verfügung stehenden Zeit, die zusätzlich in die Ferienzeit fällt, werden nur einige wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfes kommentiert. Zu weiteren Vorschlägen behalten sich die beiden großen Kirchen vor, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu beziehen.

Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Infektionsschutzgesetz
Oktober 2022

Das Katholische Büro dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die katholische Kirche begrüßt, dass der Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 10. Oktober 2022 im Vergleich zum Referentenentwurf vom 14. Juni 2022 inhaltlich weiterentwickelt und erforderliche Klarstellungen bzw. Änderungen im Gesetz bzw. der Begründung teilweise aufgenommen worden sind.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Steuern
September 2022

Die Landeskirchen und (Erz-)Diözesen sowie die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen sind als Körperschaften bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts verfasst. Daher beschränken wir unsere Ausführungen auf die vorgesehene Neuregelung der Befugnis zu geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in § 4b Abs. 1 Nr. 2 StBerG-E und Regelungen die jPöR betreffen.

Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich steuerberatender Berufe

Strafzumessung
August 2022

Wir, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik und der Europäischen Union und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), der auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland angehören, danken dem  Bundesministerium  der  Justiz  und für Verbraucherschutz für die Zusendung des Referentenentwurfs. Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung (im  Folgenden StGB-E und StPO-E) an aktuelle Entwicklungen unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung,der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Steuern
August 2022

Auch im Namen meines Kollegen vom Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesregierung und der EU, darf ich Ihnen für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2022 danken.
Zu den übermittelten Regelungsvorschlägen haben uns keine Anregungen und Hinweise aus den Landeskirchen und (Erz-)Diözesen erreicht.
Wir möchten Sie allerdings bitten, im Rahmen der weiteren Beratungen des Jahressteuergesetzes 2022 drein Anliegen zu prüfen, die uns übermittelt wurden.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Jahressteuergesetz 2022

Infektionsschutzgesetz
Juli 2022

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juni 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541/20) vorgelegt.
Die katholische Kirche begrüßt, dass das Ministerium nunmehr das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen eröffnet hat und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Taxonomie-Verordnung
Juni 2022

Am 6./7. Juli werden Sie im Plenum über die zweite delegierte Rechtsverordnung (2022/2594(DEA)) zur Änderung der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2139 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 debattieren und abstimmen. Wir möchten Sie bitten, diese zweite delegierte Rechtsverordnung mit Ihrer Stimme abzulehnen.

Informationen
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Taxonomie-Verordnung

Aufenthaltsrecht
Juni 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für Heimat für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Möglichkeit, zu den Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze Stellung zu nehmen. Die Kirchen begrüßen die Einführung  eines Chancen-Aufenthaltsrechtes, denn dies schafft eine aufenthaltsrechtliche Perspektive für Menschen, die schon lange mit Duldung in Deutschland leben und bisher kaum eine Möglichkeit hatten, dies zu ändern. Für diese Personen wird durch die Neuregelung eine echte Chance geschaffen, der Kettenduldung zu entgehen.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Steuern
Juni 2022

1. Anmerkungen
zu A 3.3. Abs. 4 Sätzen 3-6 Erlass-E und A 3.9 Abs. 4 Nr. 2 Erlass-E
A 3.3 Absatz 4 Erlass-E bestimmt, dass Grundsteuer für Grundbesitz juristischer Personen des öffentlichen Rechts festzusetzen ist, wenn auf dem Grundbesitz ein Betrieb gewerblicher Art betrieben wird. Dies gilt gemäß A 3.3 Abs. 4 Sätze 3 – 6 Erlass-E grundsätzlich selbst dann, wenn sich aufgrund Nichtaufgriffsgrenze gemäß KStR 4.1 Abs. 5 ergibt, dass die Tätigkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts von einigem wirtschaftlichen Gewicht ist und daher bei der Körperschaftssteuer kein Betrieb gewerblicher Art angenommen wird.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 01. Januar 2025

Schwangerschaftsabbruch
Mai 2022

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schlägt die Streichung des § 219a StGB vor. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll künftig nicht mehr besonderen, sondern den allgemeinen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sowie dem Standesrecht der Ärzteschaft unterliegen. Durch die Liberalisierung der öffentlichen Information und Möglichkeiten zulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches: Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (BT-Drucksache 20/1635 vom 2. Mai 2022)

Künstliche Intelligenz
Mai 2022

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – begrüßt die Vorlage des Verordnungsvorschlags der Kommission [im Folgenden: KOM] zur Festlegung Harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz [im Folgenden: KI] und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union [im Folgenden: KI-VO-E].

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte

Digitalisierung
Mai 2022

Ziel des Entwurfs ist es, diverse Verfahrensabläufe im Personenstandswesen und Regelungen zu optimieren und insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 den elektronischen Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsleistungen zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, sollen Prozesse digital bereitgestellt und nach dem vom OZG vorgesehenen „Once-Only-Prinzip“ auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichtet werden.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Demokratiefördergesetz
März 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des Inneren und für die Heimat für die Übersendung des Diskussionspapiers und für die Möglichkeit, Stellung zu den Überlegungen zu den möglichen Inhalten eines Demokratiefördergesetzes nehmen. Sie begrüßen, dass sie neben einer Vielzahl weiterer Akteure aus der Zivilgesellschaft zu Beginn in den Dialog um die Ausgestaltung des Gesetzes eingebunden werden. Sie befürworten ein Demokratiefördergesetz, das zum Ziel hat, die notwendigen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Bildungs-, Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit zu schaffen und finanziell nachhaltig abzusichern.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz

Schwangerschaftsabbruch
Februar 2022

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr. Der Referentenentwurf  des  Bundesministeriums  der  Justiz  (BMJ)  schlägt  eine  ersatzlose Streichung des § 219a StGB vor. Dadurch soll eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Klimaschutz
Februar 2022

Wir begrüßen die Vorlage des „Fit for 55“-Pakets [im Folgenden: FF55-Paket] durch die Europäische Kommission [im Folgenden: KOM]. Dieses Paket unterlegt die neuen, in der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (Europäisches Klimagesetz) festgelegten europäischen Klimaschutzziele mit gesetzgeberischen Maßnahmen, richtet alte europäische Klimaschutzinstrumente neu aus und schlägt zusätzliche Klimaschutzinstrumente, -maßnahmen und -strategien vor. Nach Anspruch und Umfang setzt das FF55-Paket Meilensteine europäischer und letztlich auch globaler Klimapolitik.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

einigen Aspekten des „Fit for 55“-Pakets

Medien
Januar 2022

In § 26 Absatz 1 des Entwurfs soll durch die Ergänzungen der Sätze 4 bis 7 klargestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als beitragsfinanzierter Rundfunk den Auftrag hat, ein „Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“ und „durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt“ beizutragen. Dabei wird betont, dass allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden soll und eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen bei der Angebotsgestaltung zu erfolgen hat. Dies ist als Klarstellung des Auftrags zu begrüßen.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkkommission der Länder

Die inzwischen weltweit spürbare ökologisch-soziale Dramatik des Klimawandels ist heute eine zentrale Bewährungsprobe für praktizierte Schöpfungsverantwortung sowie globale und intergenerationelle Gerechtigkeit. Die folgenden Postulate zum Klimaschutz wollen angesichts der Dringlichkeit des Handelns Orientierung und konkrete Anstöße dafür geben, dass diese Einsichten auch in der Praxis des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Handelns umgesetzt werden. Sie bauen auf die Expertentexte der Deutschen Bischofskonferenz zum Klimawandel aus dem Jahr 2006 und 2019 (1) auf und stellen diese ethischen Grundeinsichten in den Kontext der aktuellen Klimaschutzverhandlungen. Für die Kirche geht es dabei zugleich um ein unverzichtbares Zeugnis für den Glauben an Gott, der das Heil aller Menschen und der ganzen Schöpfung will.

November 2021
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Kirchliche Anliegen zur Klimaschutzpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlung

Klimaschutz
November 2021

Konsequenter Klimaschutz fordert tiefe wirtschaftliche Einschnitte, die sowohl aus Gründen der sozialen Akzeptanz wie aus Gründen der Gerechtigkeit und der Sozialverträglichkeit abgefedert werden müssen. Dies ist aus kirchlicher Perspektive ein besonderes Anliegen, da es ihr stets darum geht, Schöpfungsverantwortung und soziale Verantwortung miteinander zu verknüpfen. Nur unter der Bedingung einer solchen Balance wird es gelingen in den schwierigen Umbrüchen, die der Klimawandel mit sich bringt, das hohe Gut des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu bewahren.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Kirchliche Anliegen zur sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutz im Rahmen der Koalitionsverhandlung

Bundes-Klimaschutzgesetz
Juni 2021

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in Folge des Klimaschutz-Beschlusses des Bun desverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1BvR 288/20) noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes [im Folgenden: KSG-ÄGE] vorlegt. Die Fest stellung des Grundrechtesenats, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet (Rz. 183), führt so bereits jetzt zu einer Stär kung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung. Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es sich bei der in diesem Gesetzentwurf behandelten Materie um ein komplexes Vorhaben handelt, welches trotz vieler Unwäg barkeiten und Hemmnisse jetzt angepackt werden muss.

 

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (BTDrs. 19/30230)

Die deutschen Bischöfe befassen sich seit Langem mit Fragen der Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik und haben sich zu diesen immer wieder mit Verlautbarungen und Ex pertentexten öffentlich zu Wort gemeldet. Daher nehmen wir die im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags laufenden Beratungen über den Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) [im Folgen den: BECV-E] zum Anlass, noch zu einigen ausgewählten Aspekten des BECV-E Stellung zu nehmen.

 

Juni 2021
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Emissionshandel

Kinderrechte
Mai 2021

I. Allgemeine Anmerkungen
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und ein Kindergrundrecht zu schaffen. Auf Grundlage des Abschlussberichts der hierfür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. Oktober 20191 beruht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649). Sie setzen sich seit Langem für den Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung auch entlang globaler Lieferketten ein und begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und zeitnah in Kraft treten soll. Der Ent wurf stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Schritt zum angestrebten besseren Schutz von Menschenrechten und der Schöpfung entlang der Wertschöpfungsketten dar. Mit Blick unter anderem auf die in den Anwendungsbereich einbezogenen Unternehmen und die Möglichkeit, Rechtsverletzungen gerichtlich geltend zu machen, wären aller dings weitergehende Regelungen wünschenswert und sachgerecht.

Mai 2021
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649)

Bundes-Klimaschutzgesetzes
Mai 2021

Wir begrüßen, dass das Bundesumweltministerium zur Umsetzung des Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1BvR 288/20) den Entwurf einer Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorlegt. Die Feststellung des Grundrechtesenats, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet (Rz. 183), führt so bereits jetzt zu einer Stärkung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Stiftungsrecht
Mai 2021

Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (GE) soll neue bundeseinheitliche Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts schaffen. Die Regelungsvorschläge beruhen auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde angestrebt, dass auf dem Staatskirchen recht beruhende Rechte des kirchlichen Stiftungswesens durch die geplanten Änderungen nicht eingeschränkt werden sollen. Wir begrüßen diese Absichtserklärung. Aus unserer Sicht werden jedoch von dem GE die staatskirchenrechtlichen Besonderheiten des kirchlichen Stiftungswesens nicht ausreichend beachtet.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts – BT-Drs. 19/28173

Körperschaftssteuerrecht
Mai 2021

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll, neben anderen steuerrechtlichen Regelungen, insbesondere die Idee einer Option von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer umgesetzt werden (§ 1a KStG-E, hiernach: „Optionsmodell“). Die genannten Gesellschaften sollen hierdurch für die Zwecke der Ertragsbesteuerung wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, wobei die bisherige Besteuerungs form der transparenten Mitunternehmerbesteuerung als „bewährte Alternative“ erhalten bleibt.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts BT-Drs. 19/28656

A) Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) BT-Drs. 19/19649
I. Allgemeine Anmerkungen
Der vorliegende StAblG-Entwurf ist verfassungswidrig. Zum einen geht er über die verfassungsrechtlich durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV normierte Zuständigkeit und Befugnis eines Grundsätzegesetzes hinaus, indem er die Zahlung der Staatsleistungen auf den Stichtag 31. Dezember 2026 begrenzt. Damit verbunden ist zudem, dass der Gesetz entwurf den Regelungsspielraum der Länder in unzulässiger Weise reduziert und die dem gesamtstaatlichen Gesetzgeber zukommende Aufgabe, als „ehrlicher Makler“ eine ange messene Ablöseleistung sicherzustellen, nicht nachkommt.

April 2021
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen BT-Drs. 19/19273 und Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistun- gen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) BT-Drs. 19/19649

Die beiden Kirchen setzen sich seit Langem für den Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung auch entlang globaler Lieferketten ein. Für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten danken wir dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und nehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr. Die kurze Frist erlaubt es nur, eine erste Einschätzung abzugeben. Die Kirchen behalten sich vor, im laufenden Verfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen.

 

März 2021
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Die deutschen Bischöfe befassen sich seit Langem mit Fragen der Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik und haben sich zu diesen immer wieder mit Verlautbarungen und Expertentexten öffentlich zu Wort gemeldet. Für die Möglichkeit, uns zum Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) [im Folgenden: BECV-E) zu äußern, möchten wir daher danken. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne mit Blick auf einige ausgewählte Aspekte des BECV-E wahr.

Februar 2021
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des BMU einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV)

Bei Fragen von Schutz und Nutzung der Moorböden in Deutschland treffen landwirtschafts wie sozialpolitische Herausforderungen und solche des Boden-, Wasser- und Biodiversitätsschutzes aufeinander: Moorböden sind CO2-Senken und können viel zum Klimaschutz beitragen. In ihrer intakten Form sind Moore Lebens- und Rückzugsraum für viele seltene Pflanzen- und Tierarten. Moorböden sind aber auch über Generationen Lebensraum und -grundlage vieler Menschen und Existenzgrundlage landwirtschaftlicher Betriebe geworden. Dabei verursacht die landwirtschaftliche Moorbödennutzung im Verhältnis zu ihrem Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche einen weit überproportionalen Anteil an den Gesamtemissionen des Landwirtschaftssektors.

Februar 2021
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf einer Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin legt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Vorschläge zur Änderung der OPS-Kodes 8-982 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98e (Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung) vor. Diese Änderungen sollen rechtssicher gewährleisten, dass die von einem professionell ausgebildeten Seelsorger/einer professionell ausgebildeten Seelsorgerin im Rahmen der genannten OPS-Kodes erbrachten Leistungen bei der Ermittlung der pro Patient erbrachten Leistungen/Therapiezeit zu berücksichtigen sind.

Februar 2021
Erklärung
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zur

Unterstützung der Vorschläge der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Änderung der OPS-Kodes 8-982 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98e (Spe- zialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung)

Für die Gelegenheit, zur Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 – [im Folgenden: DNS-DF] Stellung zu nehmen, möchten wir danken. Seit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 [in Folgenden: DNS 2016] und ihrer Aktualisierung 2018 [im Folgenden: DNS 2018] nehmen wir wahr, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit, aber auch die Vorteile einer nachhaltigen Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene gewachsen ist. Gleichwohl ist mittlerweile bereits ein Drittel des Umsetzungszeitraums für die Agenda 2030 verstrichen und – wie es Papst Franziskus in seinen Worten zum diesjährigen Weltgebetstag der Schöpfung ausdrückte – der Schrei der Erde und der Armen ist in den letzten Jahren noch lauter geworden.

November 2020
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021

Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (GE) soll neue bundeseinheitliche Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts schaffen. Die Regelungsvorschläge beruhen auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und einem auf dieser Grundlage erstellten Diskussionsentwurf.

Sowohl im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als auch im Diskussionsentwurf wurde angestrebt, dass auf dem Staatskirchenrecht beruhende Rechte des kirchlichen Stiftungswesens durch die geplanten Änderungen nicht eingeschränkt werden sollen. Wir begrüßen diese Absichtserklärung. Aus unserer Sicht werden jedoch von dem GE die staatskirchenrechtlichen Besonderheiten des kirchlichen Stiftungswesens nicht ausreichend beachtet.

Über die Regelungsvorschläge des Diskussionsentwurfs hinaus sieht der vorliegende GE die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters auf Bundesebene vor. Gegen die Einführung des beabsichtigten zentralen Stiftungsregisters auf Bundesebene haben wir Bedenken.

Oktober 2020
Stellungnahme
Des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Die katholische Kirche in Deutschland engagiert sich auf vielfältige und umfangreiche Weise im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit. Sie hat mit Ihren Gemeinden und Verbänden, insbesondere dem Deutschen Caritasverband mit sei- nen Fachverbänden und ihren im BDKJ zusammengeschlossenen Jugendverbänden, eine Vielzahl an Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Wir begrüßen, dass es nun gelungen ist, einen Vorschlag einer Reform des SGB VIII vor- zulegen, die in wesentlichen Punkten eine bedeutsame fachliche und inklusive Weiter- entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen wird.

Oktober 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Die Wiederherstellung eines ausgewogenen Klimas ist äußerst wichtig, da wir uns bereits mitten in einer Notsituation befinden. Die Zeit läuft uns davon, wie uns unsere Kinder und Jugendlichen in Erinnerung rufen. Es muss alles getan werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unter einer Schwelle von 1,5°C zu halten, wie es das Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz vorsieht. Eine Überschreitung dieses Wertes könnte insbesondere für die Ärmsten auf der ganzen Welt katastrophale Auswirkungen haben. Zu diesem kritischen Zeitpunkt ist es notwendig, die Solidarität zwischen den Generationen und innerhalb der Generationen zu fördern. In Vorbereitung auf den wichtigen Klimagipfel in Glasgow, im Vereinigten Königreich (COP 26), lade ich alle Länder ein, ehrgeizigere nationale Ziele zur Reduzierung der Emissionen zu verabschieden.

 

September 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität

Die Kirchen halten den vorgelegten Diskussionsentwurf grundsätzlich für geeignet, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt den berechtigten Belangen der unterschiedlichen Akteure angemessen Rechnung zu tragen.
Auf folgende kirchliche Anliegen möchten wir aber zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich hin- weisen und um Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren bitten:

1. Zu § 52 UrhG
Nach § 52 Absatz 2 UrhG ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder bei einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religi- onsgemeinschaften zulässig. Den Urhebern wird eine angemessene Vergütung ge- zahlt, deren Entrichtung durch Verträge mit der GEMA geregelt und gesichert sind.

September 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum

Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (Stand: 24. Juni 2020)

Wir danken für die Übersendung des oben genannten Entwurfs und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Aufgrund der sehr kurz bemessenen Frist beschränken wir uns zum jetzigen Zeitpunkt auf die nachfolgenden Ausführungen.
Wir begrüßen den Referentenentwurf ausdrücklich, der für sichere und menschenwürdig gestaltete Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Fleischindustrie eintritt und die dafür offenbar notwendigen schärferen Regelungen schafft.

 

Juli 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz

Wir begrüßen die Einleitung eines Dialogprozesses über eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz bzw. ein legislatives Schutzkonzept im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Nichtigkeit des strafbewehrten Verbotes geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung und bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus Sorge um den Menschen setzen sich die Kirchen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – bis zuletzt geschützt wird und dem Sterbenden ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Die flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender muss dabei ebenso im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen wie die Hilfe und Begleitung für Menschen in anderen Lebenskrisen.

Juni 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes

Die Corona-Krise mündet derzeit in eine Rezession, die im Ausmaß alle Wirtschaftseinbrüche in der Nachkriegszeit übertrifft und unzählige Menschen, Familien und Bevölkerungsgruppen in wirtschaftliche und soziale Not stürtzt. Ohne Zweifel sind es diese Notleidenden, denen wir zuallererst unmittelbar und direkt helfen müssen, in Deutschland ebenso wie in ganz Europa und der Welt. Die katastrophalen Folgen der Corona-Pandemie dürfen uns aber nicht daran hindern, die zur Bewahrung der Schöpfung notwendigen Schritte zu gehen. Wir müssen das Leid der Menschen heute lindern, ohne die planetaren Lebensgrundlagen der heute jungen und der nachfolgenden Generationen und der Schöpfung insgesamt weiter zu gefährden. Auch ihr Leid und ihre Zukunft zählen.

 

Mai 2020
Stellungnahme
Des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

EU-Klimaschutzziel 2030 und einer klimagerechten Ausgestaltung der Instrumente zur Wiederbelebung der Wirtschaft

Mobilität hat im vergangenen Jahrundert in bedeutsamer Weise zur Entfaltung der Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen und zu individuellem wie gesellschaftlichem Wohlstand vieler Menschen beigetragen. Sie war für seine ökonomische, soziale und politische Teilhabe ebenso relevant wie für den regionalen, nationalen und globalen zwischenmenschlichen und interkulturellen Austausch. Der Ausbau des Mobilitätssektors ermöglichte überregionales und weltweites gemeinsames Wirtschaften, die Entwicklung dichter, grenz- und konfliktüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen zwischen Menschen, Völkern und Nationen und die Nutzung komparativer Standortvorteile zum Wohl des Einzelnen wie von Gesellschaften.

 

Februar 2020
Erklärung
Des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

„Künstlicher Intelligenz und Mobilität“

Die beiden Kirchen können das Anliegen des Gesetzgebers, Einbürgerungen nur für Personen zu ermöglichen, deren Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist, grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings sehen sie aktuell keinen Regelungsbedarf, die Regelungen des StAG ermöglichen einzelfallabhängige, sachgerechte Lösungen. Bei den in der Gesetzesbegründung zitierten Entscheidungen handelt es sich lediglich um Einzelfälle, in denen darüber hinaus angemessene Lösungen gefunden wurden.

November 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und anderer Gesetze

Klimaschutz ist eine Bewährungsprobe für praktizierte Schöpfungsverantwortung. In der katholischen Kirche ist Klimaschutz daher seit vielen Jahrzehnten ein wichtiges Thema. Mit seiner Umwelt- und Sozialenzyklika Laudato Si‘ machte Papst Franziskus die Bewahrung der Schöpfung 2015 auch erstmalig zum Gegenstand der Sozialverkündigung der katholischen Kirche. In diesem Lehrschreiben erklärte er das Klima selbst zu einem „gemeinschaftlichen Gut von allen und für alle“ (LS 23), dessen Nutzung vorrangig zugunsten der Ärmsten wirken muss (LS 158). Auf der jüngst beendeten Amazonas-Synode waren die Bedeutung speziell des Amazonas-Lebensraums für das Weltklima und die Folgen seiner Ausbeutung und Zerstörung für den Planeten zentrale Themen.
Auch die deutschen Bischöfe haben sich zum Thema der Schöpfungsbewahrung immer wieder mit Verlautbarungen, Expertentexten und Stellungnahmen zu Wort gemeldet.

Oktober 2019
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 19/14337), zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (Drs. 19/13900) sowie zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Möglichkeit, zu den Änderungen der Beschäfti-gungs- und der Aufenthaltsverordnung Stellung zu nehmen. Dass die Kirchen bereits zu Beginn in den Dialog eingebunden wurden, begrüßen sie, ebenso wie die Tatsache, dass einige der dort geäußerten Anregungen berücksichtigt worden sind. Die Kirchen befürworten die vorgesehenen Härtefallregeln, denn so kann besonderen Situationen Rechnung getragen werden.

 

Oktober 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung

With a proposed budget of 100 billion euro from 2021 to 2027, the Horizon Europe framework programme represents the largest collaborative multinational research and innovation investment in Europe and is open to participants worldwide.
The European Parliament and the Council, the co-legislators have provisionally agreed on the Horizon Europe legislative package. Based on the agreement, a Strategic Plan will put forward the targeted impacts for the investment in research and innovation and the priorities for the first four years of implementation of Horizon Europe.

September 2019
Informationen
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Konsultation "Horizon Europe Co-design 2021 - 2024"

Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland zukünftig nachhaltig zu erhöhen.

Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.

September 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem Gesetzentwurf von Jens Spahn et al. „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ (BT-Drs. 19/11096) und zu dem Gesetzentwurf von Annalena Baerbock et al. „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Ent- scheidungsbereitschaft bei der Organspende“ (BT-Drs. 19/11087)

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Stellung zu dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 19/10817).

Die Kirchen begrüßen den Gesetzentwurf, insbesondere die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze. Kirchliche Initiativen und Beratungsstellen haben dies seit längerem gefordert. 

September 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vor- schriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 19/10817)

Der Diskussionsentwurf hat zum Ziel, das materielle Stiftungsrecht umfassend bundeseinheitlich zu regeln. Diese Regelungen gehen der Landesgesetzgebung vor, weil das Stiftungsrecht als Teil des bürgerlichen Rechts zu den Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung zählt. Die Stiftungsgesetze der Länder werden mithin für die Stiftungen des Privatrechts ihre Bedeutung einbüßen.
Der Vollzug des Stiftungsrechts obliegt den Ländern. Entsprechend weist das BGB bisher mit Ausnahme von § 80 Abs. 1 und § 86 Satz 1 BGB die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Stiftungsrechts einer „zuständigen Behörde“ zu. Die Länder entscheiden darüber, welche die „zuständige Behörde“ ist.

Juni 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Diskussionsentwurf einer Stiftungsrechtsreform

I. Änderungsanliegen und Anmerkungen zu einzelnen Regelungsvorschlägen

Artikel 8 Nr. 5e, f)-§4 Nr. 21, 22aUStG-E
Nach der Begründung zur Streichung § 4 Nr. 22a UStG soll diese Regelung vollumfänglich in § 4 Nr. 21 UStG-E aufgehen. 1Aufgrund der starken Orientierung von § 4 Nr. 21 UStG-E an einer beruflich verwertbaren Bildung, Weiter- oder Fortbildung haben wir Sorge, dass Bildungsangebote, die bisher als „Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art“ von der Umsatzsteuer befreit waren, sich nicht unter § 4 Nr. 21 UStG-E subsumieren lassen.

Juni 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Gesetzentwurfs. Aufgrund der erneut sehr kurzen Frist ist es nicht möglich, eine umfangreiche Stellungnahme abzugeben. Die Kirchen nehmen nur zu einigen ausgewählten Aspekten des Entwurfs Stellung und behalten sich vor, im laufenden Verfahren weitere Aspekte vorzutragen.

April 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung des Referentenentwurfs mit dem gleichnamigen Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode, verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 13. September 2016 zu diesem Gesetzentwurf und nehmen nur zu wenigen Regelungen des aktuellen Gesetzentwurfs Stellung.

März 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Die Gelegenheit zur Stellungnahme nehmen sie gerne wahr.

Der Gesetzentwurf sieht neben der Fortschreibung des § 68a AufenthG einige Änderungen des § 12a AufenthG vor. Zudem wird die in § 104 Abs. 14 AufenthG vorgesehene Befristung der Regelung aufgehoben.

Februar 2019
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird im Wesentlichen eine Ergänzung des § 219a StGB sowie des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vorgesehen, um den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche für Frauen in Notlagen zu verbessern.

§ 219a StGB soll um einen neuen Absatz 4 ergänzt werden, wonach es Ärzten, Kliniken und Einrichtungen erlaubt sein soll, auf die Tatsache hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 StGB vornehmen.

Januar 2019
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Entwurfs eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie nehmen gerne die Gelegenheit wahr, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren und so einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand zu leisten.

Dezember 2018
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Befassung des Ausschusses für Inneres und Heimat Stellung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456).
Durch eine Änderung des § 73 AsylG sollen Mitwirkungspflichten der Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden. Die Gesetzesbegründung nimmt dabei Bezug auf das Migrationsgeschehen in den Jahren 2015 und 2016: Zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde in diesem Zeitraum in vielen Fällen auf die sonst obligatorische Anhörung der Antragsteller verzichtet und stattdessen im schriftlichen Verfahren entschieden.

Oktober 2018
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456)

Die beiden großen Kirchen in Deutschland unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, mit dem obengenannten Referentenentwurf die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Die Lebensqualität und das Überleben tausender schwerkranker Menschen jährlich hängt maßgeblich vom Erhalt eines Spenderorgans ab. Daher stehen die Kirchen der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Die Organspende ist für Christen eine Form praktizierter Nächstenliebe, auch über den Tod hinaus.

 

September 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)

Das Anliegen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu steigern, wird von der Katholischen Kirche geteilt. Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) als Fachverband des Deutschen Caritasverbandes, dem sich die meisten der ca. 9.000 Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft in Deutschland angeschlossen haben, hat in den vergangenen Jahren im Expertendialog der „Arbeitsgruppe frühe Bildung“ (AG) mitgearbeitet, deren Arbeitsergebnisse eine wichtige Grundlage für den Referentenentwurf liefern.
 

 

August 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
In Deutschland befindes sich aktuell über 900 Schulen in katholischer Trägerschaft mit rund 36.000 Schülern und Schülerinnen. Nicht nur deswegen ist die Qualität der Bildung im Allgemeinen und die damit zusammenhängenden notwendigen Investitionen in die Bidlungsinfrastruktur der katholischen Kirche ein wichtiges Anliegen.

Juli 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“

Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – aus Anlass der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: „Entwurf eines…Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“ vom 22.11.2017 (BT-Drs. 19/93), „Entwurf eines …Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –  Aufhebung von § 219a StGB“ vom 02.02.2018 (BT-Drs. 19/630) und „Entwurf eines…Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vom 20.02.2018 (BT-Drs. 19/820).

Juni 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung bzw. Einschränkung des § 219a StGB

Die Agenda 2030 stellt aus Sicht des Katholischen Büros ein entscheidendes Instrument dar, um nachhaltige Entwicklung global auf den Weg zu bringen. Mit der im Januar 2017 beschlossenen Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist die deutsche Bundesregierung wichtige Schritte gegangen, um die Agenda 2030 in Deutschland, durch Deutschland und mit Deutschland umzusetzen.

Juni 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und nehmen die Gelegenheit wahr, hierzu Stellung zu nehmen. Die extrem kurze Frist von lediglich eineinhalb Werktagen erlaubt es nur, auf einige wenige ausgewählte Punkte des Gesetzentwurfs einzugehen; die Kirchen behalten sich vor, im laufenden Verfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen.

Mai 2018
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Im Rahmen der Reform der Verordnung 883/2004 wird derzeit im zuständigen EMPLAusschuss des Europäischen Parlaments die Einführung einer [Möglichkeit zur] Anpassung der Leistungshöhe des Kindergelds für im EU-Ausland lebende Kinder von im Übrigen bezugsberechtigten Eltern (Kindergeldindexierung) diskutiert. Wir, die beiden großen Kirchen in Deutschland und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, möchten Ihnen  unsere Bedenken in Bezug auf die Einführung einer solchen [Möglichkeit zur] Kindergeldindexierung vortragen.

März 2018
Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
der Diakonie
und
Deutscher Caritasverband e.V.
zur

Kindergeldindexierung

Hintergrund der Debatte:
Am 24.11.2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen eine Fachärztin für Allgemeinmedizin nach§ 219a Abs. 1 StGB wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite zu einer Geldstrafe. Die Ärztin hatte auf ihrer Webseite aufgeführt Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, zudem konnte man sich über einen Link einen Informationsflyer zum Schwangerschaftsabbruch automatisch zusenden lassen.
Im Zusammenhang mit diesem – bisher nicht rechtskräftigen – Urteil entstand eine Debatte über die Streichung bzw. Modifizierung des§ 219a StGB. Die Befürworter einer Streichung oder Änderung des § 219a StGB führen insbesondere die Informationsfreiheit der betroffenen Frauen und die ärztliche Berufsfreiheit an.

Februar 2018
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

anlässlich des Fachkongresses der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag am 19. Februar 2018 zu § 219a StGB

Stellungnahme zur Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss des Deutschen Bundestages Stellung zu drei Gesetzentwürfen und einem Antrag, die die weitere Aussetzung bzw. die Ermöglichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten betreffen.
Bereits in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben die beiden Kirchen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 20. März 2017 Stellung zu dem nun erneut angesprochenen Themenfeld genommen.

Januar 2018
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU, „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten“ (BT-Drs. 19/439) u.a.

Wir begrüßen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeräumte Möglichkeit, zum Non-Paper der Europäischen Kommission zu „Trade and Sustainable Development (TSD) Chapters in EU Free Trade Agreements (FTAs)“ [im Folgenden: Non-Paper] schriftlich Stellung zu nehmen. Angesichts des hierfür eingeräumten Zeitrahmens werden wir im Folgenden lediglich einige ausgewählte Aspekte des Non-Papers kommentieren und behalten uns vor, zu einem späteren Zeitpunkt hierzu Ergänzungen vorzunehmen.

September 2017
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Non-Paper der Europäischen Kommission zu „Trade and Sustainable Development (TSD) Chapters in EU Free Trade Agreements (FTAs)“

Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, hat sich vor der Bundestagsabstimmung zur „Ehe für alle“ mit einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet.

 

Juni 2017
Informationen
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Die beiden Kirchen möchten anlässlich der abschließenden Befassung im Innenausschuss und der zweiten und dritten Lesung im Bundestag zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Stellung nehmen.

Sie begrüßen, dass ihren im bisherigen Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Bedenken zumindest teilweise Rechnung getragen wurde.

Mai 2017
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im 4. Ausschuss (Innen- ausschuss) des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546)

Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Regelungen des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546) Stellung.
Ziel des Gesetzes ist es, durch gesetzgeberische Maßnahmen zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen. Die beiden Kirchen betrachten dabei mit großer Sorge, dass in der aktuellen Diskussion der Eindruck vermittelt wird, dass alle Schutzsuchenden, über deren Asylantrag negativ entschieden wurde, tatsächlich abgeschoben werden könnten.

März 2017
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546)

Die beiden großen christlichen Kirchen möchten anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss Stellung zu dem Gesetzentwurf und dem Antrag nehmen, in denen die Probleme, die beim Familiennachzug bestehen, angesprochen werden sollen.
Mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II) wurde der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten zum 18. März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt. Dieser war mit Wirkung zum 1. August 2015 durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung1 unter erleichterten Bedingungen ermöglicht worden.

März 2017
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Anhörung im Innenausschuss zum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten

Der Gesetzentwurf setzt sich zum Ziel, Ehen, an denen Minderjährige beteiligt sind, in Deutschland zu verhindern. Er begründet dies mit der Absicht, die Minderjährigen zu schützen. Minderjährige könnten die Tragweite der weitreichenden Rechtsfolgen der Eheschließung nicht vollständig absehen. Zudem kämen Ehen, an denen Minderjährige beteiligt sind, häufig aufgrund von erheblichem Druck des Familienumfeldes zustande.

März 2017
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigte des Rates der EKD haben die Entwicklung der Regelungen zur Gentechnik auf europäischer und deutscher Ebene in den letzten Jahren mit großem Interesse verfolgt. Dabei haben wir uns immer wieder für eine Gestaltung der Gentechnik-Gesetzgebung eingesetzt, die dem Schutz von Mensch und Umwelt Vorrang einräumt und den Anforderungen des Vorsorgeprinzips gerecht wird. 

Februar 2017
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BT-Drs. 18/10459)

Eine an Befähigungs- und Beteiligungsgerechtigkeit orientierte, aktivierende Arbeitsmarktpolitik sowie gute und gerechte Arbeitsbedingungen bleiben eine dauernde Herausforderung in der EU. In vielen Mitgliedstaaten führen neue Formen von Arbeitsverhältnissen zu prekären und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, zu Löhnen, die keine Existenzsicherung ermöglichen und zum Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und kinderreiche Familien unterliegen einem deutlich erhöhten Armutsrisiko („working poor“). Armut in all ihren Facetten bleibt in der EU ein andauerndes Problem.

Oktober 2016
Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
der Diakonie
und
Deutscher Caritasverband e.V.
zur

Konsultation zur Europäischen Säule sozialer Rechte

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Zusendung des Referentenentwurfs und nutzen die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die kurze Frist erlaubt es nur zu einigen ausgewählten Punkten Stellung zu nehmen; die Kirchen behalten sich vor, im laufenden Verfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen.

September 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit dem 30. April 2016 gilt die EU-Verordnung 2015/2120, die europäische Regeln für Netzneutralität enthält. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) berät derzeit über Leitlinien zur Umsetzung dieser Regeln durch die nationalen Regulierungsbehörden. Mit zunehmender Sorge haben wir in den vergangenen Wochen beobachtet, dass eine Schwächung des Leitlinienentwurfs zu Lasten der Netzneutralität zu befürchten ist.

August 2016
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Leitlinienentwurf des GEREK zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Netzneutralität

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich steuerberatender Berufe der genannte Referentenentwurf ist für die Kirchen von Bedeutung, da durch die Regelung in § 33g Abs. 6 des Entwurfs auch Rechte und Pflichten der Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger betroffen sind.
Wie bereits telefonisch angekündigt, möchten wir uns daher auch im Namen des Bevoll­mächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und.bei der Europäischen Union wegen des Schutzes des Seelsorgegeheimnis­ses an Sie wenden.

August 2016
Informationen
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die Agenda 2030 stellt einen Meilenstein auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung überall auf der Welt dar. Sie versucht, wirtschaftliches Wachstum, Menschenrechte, soziale Sicherheit und ökologische Verantwortung besser miteinander zu verschränken. Damit folgt sie der seit Jahrzehnten von der Kirche vorgebrachten Forderung nach einer ganzheitlichen Entwicklung. Papst Franziskus hat dieses Anliegen jüngst in seiner im Juni letzten Jahres veröffentlichten Enzyklika „Laudato Si‘ – über die Sorge für das gemeinsame Haus“ für „jeden Menschen …, der auf diesem Planeten wohnt“ (Laudato Si‘, Nr. 3) weiter entfaltet, tiefergehend analysiert und konzeptionell begründet.

Juli 2016
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben mit der Einsetzung der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ einen aus Sicht der Kirchen sehr bemerkenswerten, grundlegenden und breit angelegten Diskurs zur Zukunftsfähigkeit des deutschen Religionsverfassungsrechts angestoßen. Die evangelische und die katholische Kirche haben den Diskussionsprozess bereits bisher konstruktiv begleitet und nehmen nun auch die Gelegenheit wahr, zu dem Bericht Stellung zu nehmen.

Juni 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Regelungen des Entwurfs eines Integrationsgesetzes Stellung.

Juni 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Integrationsgesetzes (BT-Drs. 18/8615)

Der Menschenhandel ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das sich tagtäglich mitten in unserer Gesellschaft ereignet. Papst Franziskus hat den Menschenhandel als „soziale Plage“ gegeißelt. In einer im Dezember 2014 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung mit hochrangigen Vertretern anderer Religionsgemeinschaften ruft er dazu auf, diese „moderne Sklaverei weltweit bis 2020 und für alle Zeiten abzuschaffen“. Die Deutsche Bischofskonferenz setzt sich dafür ein, die Anstrengungen im Kampf gegen den Menschenhandel weiter zu intensivieren.

Juni 2016
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels

Der Leiter des Katholischen Büros und der Bevollmächtigte des Rates der EKD möchten die Befassung des Rechtsausschusses mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Anlass nehmen, hierzu Stellung zu nehmen. Beide Kirchen begrüßen die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich. Die gegenwärtigen Regelungen des StGB bieten keinen hinreichenden Schutz vor unfreiwilligen und erzwungenen Sexualkontakten, so dass eine Reform der entsprechenden Tatbestände in Form des geplanten Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung unerlässlich ist.

Mai 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Die vorliegende Stellungnahme beschränkt sich auf zwei aus Sicht der Kirchen zentrale Regelungsbereiche des Gesetzentwurfes, die im Kern die ethischen Voraussetzungen klinischer Forschung betreffen. Dabei unterstreichen die Kirchen die hohe Bedeutung klinischer Prüfungen für den medizinischen Fortschritt im Dienste des Menschen und auch für den Forschungsstandort Deutschland. Gleichzeitig gilt es, hohe Schutzstandards, die insbesondere mit Blick auf die Würde des Menschen und seine körperliche Unversehrtheit eingehalten werden müssen, zu wahren.

Mai 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Die beiden Kirchen danken für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf eines Integrationsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern Stellung nehmen zu können. Die kurze Frist von zweieinhalb Werktagen erlaubt es uns jedoch abermals nicht, jeden Aspekt des Entwurfs mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Wir konzentrieren uns in unserer Stellungnahme deshalb auf wenige Regelungen. Das bedauern wir insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nun vorgeschlagenen Änderungen die Lebensumstände von Asylbewerbern und Personen, die in Deutschland internationalen Schutz erhalten haben, relevant verändern werden. Die Kirchen bitten nachdrücklich darum, Gesetzgebungsprozesse wieder so zu gestalten, dass die Fachexpertise von Verbänden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen von Anfang an Berücksichtigung finden kann.

Mai 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Integrationsgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz

Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Regelungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs. 18/7538) Stellung.
Der Entwurf sieht mit der Einführung beschleunigter Verfahren für Personen, denen man missbräuchliches Verhalten vorwirft, eine grundlegende Änderung im Bereich des Flüchtlingsrechts vor. Zwar sehen die Kirchen angesichts der hohen Anzahl von eingereisten Asylbewerbern und der nach wie vor sehr hohen Anzahl von nicht bearbeiteten Asylanträgen die Notwendigkeit, Verfahren effektiv auszugestalten.

Februar 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs. 18/7538)

Die beiden großen Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten und nutzen gern die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Sie behalten sich vor, im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen, da aufgrund der eingeräumten kurzen Frist die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den drei genannten Staaten nicht abschließend möglich ist.

Februar 2016
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

Beide Kirchen danken für die Gelegenheit anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/6185) zu kommentieren.
Angesichts der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die bisher nach Deutschland gekommen sind und voraussichtlich auch in den nächsten Monaten kommen werden, und vor dem Hintergrund der Vielzahl von noch nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registrierten oder bearbeiteten Asylanträgen soll der Gesetzentwurf insbesondere die Beschleunigung von Asylverfahren bewirken.

Oktober 2015
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2015 zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, BT-DRs. 18/6185

Beide Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und nutzen gern die Gelegenheit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Aufgrund der eingeräumten Frist von lediglich einem Tag beschränken sich die Kirchen vorläufig auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen. Insbesondere ist aufgrund des Zeitmangels die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen, nicht abschließend möglich.

 

September 2015
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz)

– Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner, eingebracht von der Bundesregierung (BT‐Drs. 18/5901)
– Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE (BT‐Drs. 18/8)
– Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT‐Drs. 18/5098)

Wir danken für die Einladung zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages und nehmen zu den uns übersandten Gesetzentwürfen wie folgt Stellung:

September 2015
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

drei Gesetzentwürfen zum Recht gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe

September 2015
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

vier Gesetzentwürfen betreffend die Hilfe zur Selbsttötung

Die beiden großen christlichen Kirchen danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Übersendung des Referentenentwurfs und nehmen die Gelegenheit, diesen zu kommentieren, gern wahr. Beide Kirchen haben sich außerdem über die Einladung gefreut, den Entwurf im Rahmen einer Besprechung mündlich zu erörtern.

Juli 2015
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Unser heutiger Umgang mit Energie hat tiefgreifende und langfristige Folgen für die Natur und für die Lebenschancen von Menschen weltweit. Er ist eine entscheidende Stellgröße für intergenerationelle, globale und ökologische Gerechtigkeit. Aus der Perspektive des christlichen Glaubens ist die Beantwortung der Frage nach dem verantwortlichen Umgang mit Energie eine Bewährungsprobe für unsere Schöpfungsverantwortung. Die Bischöfe haben sich für eine globale Wende zu einer nachhaltigen Energiepolitik ausgesprochen und die in Deutschland angestoßene Energiewende ausdrücklich begrüßt.

Juni 2015
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Gesetzgebungspaket Fracking

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland und ihre Werke, Caritas und Diakonie, engagieren sich für ein Europa der Solidarität und Nachhaltigkeit, das dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Sie begrüßen die von der Europäischen Kommission eröffnete Gelegenheit, sich zur Halbzeit der Strategie „Europa 2020“ zu äußern.

Oktober 2014
Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
der Diakonie
und
Deutscher Caritasverband e.V.
zur

öffentlichen Konsultation zur Strategie „Europa 2020“

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Übersendung des Referentenentwurfs und nehmen die Gelegenheit, diesen zu kommentieren, gern wahr. Die sehr kurz bemessene Frist zur Stellungnahme von lediglich zwei Tagen lässt eine gründliche Analyse der vorgesehenen Änderungen allerdings nicht zu. Die Kirchen beschränken sich daher auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen.

Oktober 2014
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (Rechtsstellungsverbesserungsgesetz)

Die beiden großen christlichen Kirchen danken dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Übersendung des Referentenentwurfs und nehmen die Gelegenheit, diesen zu kommentieren, gern wahr. Beide Kirchen haben sich außerdem über die Einladung gefreut, den Entwurf gemeinsam mit dem zuständigen Referat sowie Menschenrechtsorganisationen und Verbänden mündlich zu erörtern.

Juli 2014
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes

Beide Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung und nutzen gern die Gelegenheit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Schwerpunkte des Entwurfs sind das Bleiberecht, die Aufnahme einer Resettlementvorschrift, die Neuausrichtung des Ausweisungsrechts und der Abbau rechtlicher Vollzugshindernisse in der Aufenthaltsbeendigung.

Juni 2014
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem vom Bundesministerium des Inneren vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Die Kirchen danken für die Zusendung des veränderten Gesetzentwurfs und die Gelegenheit, erneut dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme konzentriert sich vorrangig auf die neuen Aspekte des Entwurfes und enthält einige ergänzende Hinweise zu den bereits im Vorentwurf vorgesehenen Regelungen. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes vom 28. Februar 2014. In dieser haben beide Kirchen eingangs klargestellt, dass sie das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen, da die Verkürzung des Verfahrens, insbesondere die Verkürzung der Rechtsmittelfristen, den Rechtsschutz der Asylsuchenden beeinträchtigt.

April 2014
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Gern machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, obgleich die eingeräumte Frist von lediglich sieben Tagen die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Situation in den Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen, nicht abschbeßend zulässt. Die Kirchen beschränken sich daher vorläufig auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen.

Februar 2014
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Gern machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenngleich die eingeräumte Frist von lediglich sieben Tagen eine abschließende Bewertung des Entwurfs nicht zulässt. Dies gilt insbesondere angesichts der besonderen Komplexität des Gesetzentwurfes, der die parallele Würdigung einer Vielzahl von Rechtsakten erfordert. Die Kirchen beschränken sich insofern zunächst auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen. 

Januar 2013
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Die Kirchen danken dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Übersendung des Referentenentwurfs und die Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme. Gern machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenngleich sie den Entwurf angesichts der in die Bearbeitungszeit fallenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage nicht abschließend kommentieren können. Insofern behalten die Kirchen sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen. Sie sind dankbar dafür, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Kirchen und Verbände auch zu einer mündlichen Erörterung des Gesetzesvorhabens eingeladen hat. 

Januar 2013
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vom 22.10.2012 werden grundlegende Fragen rund um die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid in Deutschland aufgeworfen. Ausdrücklich unterstützt die katholische Kirche das Ziel, der Gefahr einer Normalisierung der Beihilfe zum Suizid vorbeugen zu wollen.

Dezember 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 22.10.2012 (BT Drs 17/11126)

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt“ bemüht sich das BMFSFJ nach langjährigen Diskussionen, dem Phänomen von Kindesaussetzungen und –tötungen entgegenzutreten. Das BMFSFJ greift damit unter anderem den Vorschlag des Deutschen Ethikrates aus dem Jahr 2009 auf, ein Gesetz zu schaffen, das der Mutter eine medizinische betreute Entbindung und eine Kindesabgabe unter einer zeitlich begrenzten größtmöglichen Vertraulichkeit ermöglicht. Die katholische Kirche hat die Diskussionen der vergangenen Jahre nicht nur intensiv beobachtet, sondern inhaltlich begleitet und auch mitgestaltet.

November 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt

Wir begrüßen, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Antragsverfahren ausgestaltet. Damit trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass „die Lebensentwürfe, in die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern hineingeboren werden, sehr heterogen sind.“

November 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern BT-Drs.: 17/11048

Die vorgelegten Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung werden in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung ausdrücklich begrüßt. Sie sind durchaus geeignet, zur Beseitigung der durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 entstandenen Rechtsunsicherheit beizutragen. Zudem wird durch die vorgeschlagene Regelung gewährleistet, dass auch in Zukunft in Deutschland Beschneidungen nach jüdischem und muslimischem Ritus unter Beachtung des Kindeswohls durchgeführt werden können. Besonders begrüßt wird der Umstand, dass der Entwurf auf eine Bezugnahme auf etwaige religiöse Motive für die Beschneidung verzichtet.

September 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

den Eckpunkten einer gesetzlichen Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder

Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – zum Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013.

September 2012
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 BT-Drs.: 17/10000

Der Gesetzentwurf sieht als ein neues Instrument staatlicher Familienförderung ein Betreuungsgeld vor. Die Zahlung des Betreuungsgeldes soll dem Ziel dienen, die Erziehungsleistung junger Eltern anzuerkennen und zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, jungen Eltern Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Diese Absicht wird von den Unterzeichnern der Stellungnahme begrüßt. Eltern entscheiden sehr unterschiedlich darüber, ob und ab welchem Alter sie eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege für ihre Kinder wünschen. Daher haben die deutschen Bischöfe gefordert, dass der Staat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern unterstützen soll und nicht nur Anreize für ein Betreuungsmodell setzen sollte.

September 2012
Stellungnahme
des Familienbundes der Katholiken
und
des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
und
des Kommissariates der deutschen Bischöfe
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (BT-Drs. 17/9917)

Am 7. Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag mehrheitlich das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Präimplantationsdiagnos‐tik (PID) in Deutschland grundsätzlich verboten und ein Verstoß gegen dieses Verbot mit Frei‐heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bewehrt, § 3a Abs. 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG). § 3a Abs. 2 ESchG enthält allerdings Tatbestände, bei deren Vorliegen eine PID ausnahmsweise nicht rechtswidrig ist. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe ‐ Katholisches Büro in Berlin – hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2011 deutlich gemacht, dass die damals auf Grund des BGH‐Urteils aus dem Jahr 2010 entstandene unbefriedigende Situation nur durch eine klare rechtliche Regelung behoben werden könne.

August 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf einer Rechtsverordnung der Bundesregierung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik - August 2012

Aktuell wird in Rat und Parlament die Zukunft der Europäischen Kohäsionpolitik erörtert. Am 6. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung mit Gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres-­ und Fischereifonds (EMFF), für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, vorgelegt.

Mai 2012
Stellungnahme
des Sekretariats der COMECE, der Kommission für Kirche
und
Gesellschaft der KEK, des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe
zur

Rolle kirchlicher Akteure in der Europäischen Kohäsionspolitik

Kritiker des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts gehen – so auch im Antrag der Fraktion DIE LINKE – gerne von der Feststellung aus, dass sich kirchlich-caritative Träger auf dem Sektor der Sozialleistungen, der sich in den letzten Jahren zum Sozialmarkt entwickelt habe, zunehmend wie alle übrigen Leistungsanbieter verhielten, Anbieter unter vielen seien und in Konkurrenz zu diesen stünden.

März 2012
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Antrag der Fraktion DIE LINKE – Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken

Situation: Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Die nach extrakorporaler Befruchtung beabsichtigte PID mittels Blastozystenbiopsie und anschließender Untersuchung der entnommenen pluripotenten Trophoblastzellen auf schwere genetische Schäden hin begründet keine Strafbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG. Deren Durchführung ist keine nach § 2 Abs. 1 ESchG strafbare Verwendung menschlicher Embryonen“ (5 StR 386/09).
Die Feststellung des BGHs, das Embryonenschutzgesetz (ESchG) enthalte keine ausreichend klar formulierte Verbotsnorm in Bezug auf die Präimplantationsdiagnostik (PID) an pluripotenten Zellen, führte zu einer breiten, intensiven und von gegenseitigem Respekt getragenen Diskussion sowie zu drei verschiedenen fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen aus der Mitte des Deutschen Bundestages.

Mai 2011
Stellungnahme
des Deutschen Caritasverbandes (DCV)
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe
zu

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik Flach (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG), BT-Drs. 17/5451 (Flach et al.) Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG), BT-Drs. 17/5452 (Röspel et al.) Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik, BT-Drs. 17/5450 (Krings et al.)

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe dankt dem Senat für die Möglichkeit, zu dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Juli 2010 (LY 20 AY 13/09) und damit zur Frage der Vereinbarkeit von § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit dem Grundgesetz Stellung zu nehmen.

Dezember 2010
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe
zur

Frage der Vereinbarkeit von § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit dem Grundgesetz